Falschparker
Stören Sie falsch geparkte Autos, die außerhalb der Parklücke, auf dem Gehweg oder mitten auf der Straße stehen? Die Bewältigung von Parkproblemen ist nicht die Aufgabe der Polizei. Sollten irgendwo Autos falsch geparkt sein, rufen Sie Ihre Gemeinde an oder melden Sie dies an einen Abschleppdienst.
Ihr zuverlässiger Problemlöser bei Falschparkern
Ihr privater Stellplatz ist zugeparkt? Ihre Kundenparkplätze sind ständig von Nicht-Kunden belegt? Sie ärgern sich und wollen Falschparker abschleppen lassen, sind sich aber unsicher, weil Sie die Rechtslage nicht kennen? Sie glauben, dass Sie die Kosten für den Abschleppdienst erst einmal vorstrecken müssten. Also finden sie sich mit dem Parkplatzklau ab? Das muss nicht sein!
Rufen Sie uns einfach an: Auto Seyboth hilft im Kreis Heilbronn, Bad Rappenau und Weinsberg hilft Ihnen bei Falschparkern in kürzester Zeit weiter. Wenn Sie einen Falschparker auf Ihrem Grundstück haben, müssen Sie nicht die Polizei rufen – Sie können sich direkt an uns wenden! In allen Städten im Kreis Heilbronn und Weinsberg können Sie mit uns Falschparker abschleppen lassen. Die kommunalen Vollzugsbehörden können dann etwas dagegen unternehmen.
Wer kann Falschparker abschleppen lassen?
Auf öffentlichem Gelände muss die Polizei oder Ordnungsbehörde das Abschleppen eines Fahrzeugs beauftragen, zum Beispiel Falschparker im Halteverbot oder die eine Einfahrt blockieren. Auf privatem Gelände kann der jeweils Betroffene den Abschleppdienst selbst rufen:
- Hauseigentümer
- Parkplatzbesitzer (Supermarkt, Arztpraxis, Bank. etc.)
- Bewohner, die einen Stellplatz gemietet haben
- Berechtigte eines Behindertenparkplatzes
Immer dann, wenn es sich um einen Privatparkplatz handelt, können Sie selbst einen Abschleppdienst rufen. Machen Sie ein Foto und notieren sich Datum, Uhrzeit, Fahrzeugmarke, -modell und Farbe und Kennzeichen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie eine Nachricht mit Ihrem Standort und Informationen zum Fahrzeug. Wir machen uns auf den Weg, um den Falschparker abschleppen zu lassen.
Falschparker melden +49 (0) 7134 16 81
Wie verhalten Sie sich am besten bei einem Falschparker?
Grundsätzlich ist es Ihr Recht, einen Falschparker abschleppen zu lassen, wenn er auf Ihrem Grundstück steht. Das kann Ihr Eigentum, aber auch eine gemietete Fläche (Stellplatz. Parkplatz) sein. Machen Sie am besten Fotos von dem Fahrzeug. Wenn Sie uns als Abschleppdienst beauftragen, schicken Sie das Foto sowie Ihre Adresse per Textnachricht oder über einen Messenger. Das Foto dient uns zur Ansicht und Ihnen als Nachweis